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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH, In der Raste 14, 53129 Bonn

§ 1. Allgemein

Für alle mit der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH abgeschlossenen Dienstleistungs- oder Werkverträge und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen schriftlich zugestimmt. Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widersprechen Sie den geänderten Bestimmungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung nicht, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widersprechen Sie fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; wir behalten uns aber das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. Sind Änderungen bzw. Ergänzungen aus zwingenden rechtlichen Gründen für uns unerlässlich, entfällt unsere Ankündigungspflicht und Ihr Widerspruchsrecht. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund solch zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche.

§ 2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Alle Erklärungen der Vertragsparteien können auch per Email übersandt werden. Technische und gestalterische Änderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Bestellungen, die vom Auftraggeber per Faxformular, Post oder Email übermittelt werden sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH angebotenen Leistungen und Produkte. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH kommt erst dann zustande, wenn dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per Post oder Email geschickt wird, spätestens jedoch mit der Auslieferung der Ware. Die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH behält sich auch nach Bestätigung des Auftrages technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen in zumutbarem Umfang vor. Alle Rechte an den Entwürfen, die z.B. im Rahmen eines Angebotes dem Auftraggeber überlassen werden, und vergleichbaren Unterlagen (z.B. PDF-Dateien) behält sich die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH vor. Mit der Abnahme der vereinbarten Leistung oder nach Ablauf der vereinbarten Auftragsdauer ist der Auftrag beendet. Bei einem Auftrag, der aus mehreren Leistungsbereichen besteht, hat der Auftraggeber die Pflicht, jede Teilleistung als Teilabnahme gesondert abzunehmen. Wir haben das Recht, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Nimmt der Auftraggeber die von uns erbrachten Leistungen nicht von sich aus ab, sind wir dazu berechtigt, eine angemessene Frist zur Abnahme bzw. Teilabnahme durch den Auftraggeber zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist gilt die Abnahme als erfolgt. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, insoweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

§ 3. Preise und Zahlungsmodalitäten

Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Unsere Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig. Die hier angegebenen Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Offensichtliche Schreibfehler in unseren Angeboten binden uns nicht. Wir liefern unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder weiterveräußert noch an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.Die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH ist im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, die Forderungen mit 8% p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen oder das Zurückhalten von Zahlungen ist nur dann statthaft, wenn die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4. Lieferung

Lieferfristen oder -termine, die in den Bestellunterlagen angegebenen werden, sind unverbindlich, wenn diese nicht von der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH in ihrer Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt werden. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn die Nichteinhaltung einer von der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH zugesagten Lieferfrist nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von ihr nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.

§ 5. Werkvertrag

Für die vom Auftraggeber bestellten und von der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH durchgeführten Werklieferungen bzw. von der für den Auftraggeber an Dritte in Auftrag gegebenen Werklieferungen gilt: Der Auftraggeber erhält vor Druckerstellung/Werkerstellung den Entwurf der bestellten Leistung zur Fertigstellungsfreigabe. Er überprüft die Richtigkeit der von ihm vorgegebenen sachlichen Angaben und bestätigt durch seine Bestellung, dass alle Angaben korrekt sind und die Leistung wie angegeben bestellt wird. Für fehlerhafte Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verschieben vereinbarte Termine.

§ 6. Rechte bei Mängeln

Festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen und zu beschreiben, ansonsten gilt § 377 HGB. Die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH ist berechtigt, Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mängelfreien Ware zu beseitigen. Geringfügige Farbabweichungen bei Druckobjekten stellen keinen Mangel dar. Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, leben die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wieder auf. Schäden, die auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte Bedienung oder unzulässige Eingriffe zurückzuführen sind, sind von der Mängelhaftung ausgenommen. Aufwendungen, die nicht auf Mängeln der von der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH gelieferten Produkte beruhen, vergütet der Auftraggeber. Eine Garantieübernahme im Sinne des § 443 BGB bedarf in jedem Fall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Nimmt der Auftraggeber selbst Änderungen an von uns erstellter bzw. angepasster Software vor bzw. lässt diese durch Dritte vornehmen, ohne dass dies wegen von uns verschuldeten Verzögerungen und ergebnislosen Ablaufs einer vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen erforderlich ist, so entfällt unsere Gewährleistung.

§ 7. Datenschutz

Die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH veröffentlicht nur die Daten, die vom Auftraggeber freigegeben worden sind. Persönliche Daten des Auftraggebers werden ansonsten vertraulich von der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der DSGVO darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Auftragnehmer seine Daten, die sich aus dem Vertrag ergeben, verwaltet.

§ 8. Haftung

Die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe des Preises der Leistung, es sei denn, ihr fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH als auch im Verhältnis zu deren Zulieferern ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH haftet nicht für die über ihre Dienste übertragenen Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Auftraggeber rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Der Auftraggeber ist für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gelieferten Daten verantwortlich und dafür, dass diese Daten mit dem geltenden Recht vereinbar sind und er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Eventuelle Risiken der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen bzw. Veröffentlichungen trägt der Auftraggeber. Unsere Firma trifft keine Verpflichtung, unsere Leistungen auf ihre spätere rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Verwendung der gelieferten Daten berechtigt sein, stellt er uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. wir In keinem Fall haften wir wegen enthaltener Aussagen über Produkte oder Leistungen des Auftraggebers.
Gibt der Auftraggeber die Entwürfe frei, übernimmt er die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm eingefügten Angaben. Wir haften nicht für Schäden, die durch eine unterlassene Prüfung des Auftraggebers der Vorlagen entstanden sind. Wir haften maximal bis zum Auftragswert der Vorlage, wenn der Fehler auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht hätte entdeckt werden können und sich so erst im Produktionsvorgang oder bei der Umsetzung erkennbar realisiert. Der Vertragspartner stellt insoweit die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH von der Haftung gegenüber Dritten frei. Sollten der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH Verstöße bekannt werden, behalten wir uns das Recht einer fristlosen Kündigung vor. Schadensersatzansprüche durch das betriebsbedingte Ausfallen eines Internet-Rechners können nicht geltend gemacht werden. Wir sind berechtigt, Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken etc. vorzunehmen. Störungen des Datenabrufs werden wir so gering wie möglich gehalten. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder auf Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Erteilte Aufträge im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte, bei denen Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH lediglich als Vermittler auftritt, begründen keinerlei Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber uns, soweit uns bei der Auswahl von diesem Dritten kein unmittelbares Verschulden trifft. In den Fällen, in denen wir selbst als Auftraggeber von Dritten auftreten, treten wir sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab. Vor möglicher Inanspruchnahme von Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH verpflichtet sich der Auftraggeber, zuerst unter Nutzung aller rechtlich zulässigen Mittel die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

§ 9. Pflichten des Auftraggebers

Änderungen vertragsrelevanter Angaben hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und Telekommunikationsdaten als auch praxisbezogene Angaben. Übermittelte Passworte sind geheimzuhalten. Bei Verdacht des Missbrauchs durch nichtberechtigte Dritte hat der Auftraggeber die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH über diesen Verdacht unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber stellt Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH von jeglicher Haftung für die veröffentlichten Inhalte frei und sichert zu, kein Material an Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH zu übergeben, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH prüft nicht, ob vom Auftraggeber übermitteltes Bild- oder Textmaterial frei von Rechten Dritter (Copyright, Urheberrecht, Markenrecht u.ä.) ist. Diese Pflicht obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle durch uns gelieferten bzw. hergestellten Produkte und Leistungen vor Druck-/Produktionsfreigabe bzw. Weiterbearbeitung zu prüfen und mögliche Fehler innerhalb von 7 Werktagen uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Vorlagen als genehmigt, insoweit keine längere Prüfungsfrist vereinbart wurde.

§ 10. Copyright und Einfaches Nutzungsrecht

Alle Leistungen der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH sind urheberrechtlich geschützt.  Jede Nutzung, Vervielfältigung o.ä. des Ganzen oder einzelner Inhalte ist ohne Einwilligung der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH untersagt und zieht straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH überträgt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungen das einfache Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang unter der Bedingung der vollständigen Leistung der vereinbarten Vergütung, jedoch nicht über die in § 15 Urheberrechtsgesetz aufgezählten bekannten Nutzungsarten hinaus. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH an eigenen Marketingkonzepten, Gestaltungen u.ä., die das unternehmensspezifische Wissen der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH darstellen. Ohne Einwilligung der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH ist die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ausgeschlossen. Über Art und Umfang der gewünschten Nutzung hat die Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH ein Auskunftsrecht. Leistungen der Merzljak Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder im Original noch bei Reproduktion geändert werden. Hierzu zählen auch die in einer Wettbewerbspräsentation vorgestellten Arbeitsergebnisse. Der Inhalt dieser Unterlagen ist vertraulich zu behandeln. Er ist ausschließlich für die Wettbewerbspräsentation bestimmt. Eine weitere Nutzung der Unterlagen und der darin erhalten Informationen sowie deren Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Jegliche Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

§ 11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn, Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit der Bestimmung gekannt hätten.