Online-Shops: Kommt die Lieferpflicht in alle EU-Staaten?

Von André von Merzljak
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EU-Gesetzentwurf zur Lieferpflicht in alle EU-Staaten: Was steht drin?

Was für Kunden ein Traum ist, könnte für Online-Händler unter Umständen zum Albtraum werden: die EU-Lieferpflicht in alle Staaten der EU. Das nämlich sieht ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Verbraucherrechte vor, der bereits seit 2011 existiert. Nun wurde diese Richtlinie erneut diskutiert.

Stärkung der Verbraucherrechte

Hintergrund für die Richtlinie einer EU-weiten Lieferpflicht ist das Bestreben der EU, den Online-Handel anzukurbeln und dabei die Verbraucherrechte zu stärken, damit Kunden in allen EU-Staaten die gleichen Möglichkeiten haben. So könnten Produkte und Preise leichter verglichen werden und Verbraucher hätten die gleichen Rechte und Kosten, egal aus welchem EU-Land sie ihre Bestellung abschicken. Soweit so gut.

Vereinfachungen für Online-Händler angedacht

Der ursprüngliche Richtlinienentwurf von 2011 sah eine europaweite Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften vor, die auch zu einer Vereinfachung für die Händler führen sollte. Seit 2011 gab es allerdings zahlreiche Änderungen. So sieht der aktuelle Entwurf keine generelle Verpflichtung für Lieferungen in alle EU-Staaten mehr vor. Lediglich auf Anfrage muss die Lieferung an den Kunden ermöglicht werden.

Ausnahmeregelungen stehen grenzüberschreitendem Handel im Weg

Das sieht zunächst zwar nach mehr Flexibilität für Online-Händler aus, auf Dauer könnte es den Online-Handel aber auch erschweren. Denn Mindeststandards, die jedem Mitgliedsstaat die Möglichkeit einräumen strengere Regeln zu erlassen, bauen letztlich zusätzlich neue Hürden für den Online Handel auf. Die rechtliche Unsicherheit beim grenzüberschreitenden Einkauf ist so nicht aus dem Weg geräumt.

Auswirkungen des Gesetzes für nationale Händler

EU-Lieferpflicht Medizinprodukte

Gerade für kleine und mittlere Online-Shopbetreiber würde die Richtlinie eine große Herausforderung darstellen, z.B. in puncto der unterschiedlichen Umsatzsteuer- und Verbraucherschutzgesetze in den jeweiligen EU-Ländern. Ebenso würde die Lieferung in unterschiedliche EU-Staaten enorme Kosten mit sich bringen.

Besondere Bestimmungen für Medizinprodukte

Der Versand bestimmter Medizinprodukte unterliegt je nach EU-Staat verschiedenen Restriktionen hinsichtlich des Medizinproduktegesetzes. Für den Versand in andere Staaten müssten diese Restriktionen also berücksichtigt werden. Ein erheblicher Mehraufwand für die Betreiber.

Druck auf Preisharmonisierung

Außerdem würde durch die Richtlinie der Wettbewerb stark angekurbelt, da Verbraucher leichter als zuvor Preise und Produkte vergleichen könnten. Dies könnte gerade für kleine Shop-Betreiber das Aus bedeuten.

Abschwächung des Entwurfs seit 2016

Doch 2016 gab es bereits entscheidende Änderungen, die die Lieferung in jedes EU-Land einschränken. So muss der Händler „lediglich“ Voraussetzungen für die Lieferung ermöglichen und die Kosten muss ggf. der Käufer tragen, wenn er aus einem anderen EU-Staat bestellt. Anbieter von Waren müssen auch künftig nicht für jeden Mitgliedsstaat die Lieferung anbieten. Ggf. muss es dem Kunden aber auf Anfrage ermöglicht werden, die von ihm gekaufte Ware selbst abzuholen. Die gute Nachricht also: große wie kleine Händler dürfen ihr Liefergebiet also bislang nach wie vor beschränken.

Druck durch internationale Händler

Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass alle Online-Shops, die bereits grenzüberschreitende Lieferungen anbieten, ein Alleinstellungsmerkmal genießen. Auch im Hinblick auf internationale Händler z.B. aus den USA oder China können diese bislang je nach Produkt noch beim Preisvergleich punkten.

Vorteile für Kunden…

Verbot von Geo-Blocking im Online-Handel

Seit November 2017 sieht eine weitere EU-Verordnung das Verbot von Geo-Blocking im Online-Handel vor, das die Verbraucherrechte weiter stärken soll. Damit soll verhindert werden, dass Kunden beim grenzüberschreitenden Online-Handel innerhalb der EU benachteiligt werden. So können Kunden nicht mehr gezwungen werden, eine im jeweiligen Land ausgestellte Kreditkarte zu besitzen. Und auch ungewollte Weiterleitungen auf landesspezifische Websites von Händlern sind nicht mehr erlaubt.

… noch gering!

Für Kunden bedeutet das zwar mehr Freiheit bei der Recherche und beim Vergleich von Produkten. Da die Lieferung aber bislang noch selbst übernommen bzw. bezahlt werden muss, sind die praktischen Vorteile bei europaweiter Bestellung aber noch sehr gering.

Und jetzt?

Letztlich sind die Auswirkungen der angestrebten Verordnung noch gering und die Änderungsvorschläge zeigen, dass bereits erhebliche Einschränkungen bezüglich der EU-weiten Lieferung gemacht wurden. Nur wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von Waren in der EU vollständig angeglichen sind, gibt es für Online-Händler Vorteile. Andernfalls sind die Kosten und der Aufwand für die Händler enorm und die Kunden müssten befürchten, dass diese Kosten auf sie umgelegt werden.

Was bedeutet die EU-Lieferpflicht für Medizintechnik Unternehmen?

Die seit 2011 immer wieder veränderten Entwürfe schaffen bislang keine eindeutige Klarheit für Online Shopbetreiber im Medizinproduktemarkt. Positiv zu bewerten ist sicherlich die Einschränkung, dass Lieferungen lediglich auf Anfrage in andere EU-Staaten ermöglicht werden müssen. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass es noch keine einheitlichen Regelungen für den europaweiten Versand gibt. Eine Vollharmonisierung des EU-weiten Online-Einkaufs würde auf lange Sicht sicherlich zu mehr Wettbewerb und Preisdruck führen, könnte aber auch zu einem neuen Kunden-Pool für Betreiber beitragen.

Denn anzunehmen ist, dass sich in Zukunft immer mehr Online-Händler auch europaweit etablieren werden. Um dann im Bereich Medizinprodukte Kunden zu gewinnen und zu binden, werden neben Produktqualität und Preis auch andere Komponenten entscheidend sein.

Wie Sie durch Service Kunden gewinnen und binden!

Wenn der Wettbewerb um den günstigsten Preis immer weiter zunimmt, müssen vor allem kleine und mittlere Unternehmen auf anderen Wegen überzeugen. Neben dem Preis gilt es dann, mit der richtigen Shop-Architektur zu überzeugen und durch Kundenzufriedenheit zu punkten.

Hochwertiger Content für zufriedenere Kunden 

Gerade bei medizintechnischen Investitionsgütern, die oft im hochpreisigen Segment liegen, werden Käufe nicht spontan getätigt. Kunden im Gesundheitsmarkt benötigen hier qualifizierte Informationen, Produktbeschreibungen und Erfahrungswerte sowie kompetente Ansprechpartner. Mit hochwertigen und ansprechenden  Informationen, Grafiken und Produktabbildungen finden sich Kunden leichter zurecht und werden aktiv bei ihrer Kaufentscheidung unterstützt.

Service beim Bestellvorgang

Ob es sich um regelmäßige Bestellungen oder einen einmaligen Kauf handelt: intelligente Suchoptionen im Online-Shop helfen, Frust bei der Suche des richtigen Produkts zu vermeiden. Denn gerade in Arztpraxen und Krankenhäusern steht für administrative Aufgaben meist wenig Zeit zur Verfügung. Wer hier seine Kunden überzeugen kann, hat also gute Chancen, diese auch langfristig zu gewinnen. Dazu beitragen können auch Erinnerungsfunktionen für regelmäßige Bestellungen sowie Flexibilität bei den Lieferzeiten.

Zeigen Sie Ihre Kompetenz auch in Ihrem Online-Auftritt!

Medizintechnik Unternehmen Online-Shop

Gerade im medizintechnischen Bereich wird höchste Qualität erwartet. Überzeugen Sie Ihre Kunden also mit einem Online Shopauftritt, der genau das widerspiegelt: seriöse und zuverlässige Beratung und Bestellbearbeitung sowie ein Höchstmaß an Service und Qualität! So können sich Ihre Kunden langfristig von hoher Produktqualität zu einem angemessenen Preis überzeugen und auf Ihren fundierten Service vertrauen.

Digitales Marketing Beratung

 

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Blogbeitrag ersetzt keine rechtliche Beratung für Ihr Unternehmen, es werden lediglich Hintergrundinformationen bereitgestellt. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass wir trotz sorgfältiger Recherche für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen.

Quellen:

https://www.bevh.org/presse/pressemitteilungen/details/artikel/bvh-positioniert-sich-zur-eu-verbraucherrechte-richtlinie/fe_pw/
https://www.pcwelt.de/a/eu-geoblocking-im-online-handel-verboten,3448842http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4781_en.html
https://www.merzljak.de/healthcare-marketing-blog/content-b2b-online-shop http://www.wn.de/Welt/Wirtschaft/3063369-Online-Shopping-EU-weite-Schnaeppchenjagd-im-Internet-wird-einfacher http://www.it-recht-kanzlei.de/zwang-lieferung-alle-eu-mitgliedsstaaten.html
https://www.apt-shop.de/eu-weite-lieferung-bald-pflicht-fuer-deutsche-online-shops/
https://www.pcwelt.de/a/eu-geoblocking-im-online-handel-verboten,3448842
https://www.golem.de/news/einigung-erzielt-eu-verbietet-geoblocking-im-online-handel-1711-131259.html
https://kurier.at/wirtschaft/eu-weite-onlineshops-super-gau-fuer-kleine-haendler/231.046.057
https://www.merzljak.de/portfolio/e-commerce-b2b-online-shop-gesundheitsmarkt

Thema: Healthcare Marketing, E-Commerce

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